Wenn Sie einen Computer oder ein sonstiges Gerät nicht mehr benötigen, können Sie dieses entsorgen bzw weitervermitteln lassen. Senden Sie dazu eine E-Mail an Referat Gerätetechnik mit Kopie an Referat Beschaffungswesen mit folgendem Inhalt:
Sofern es für das Gerät einen Abnehmer geben sollte, wird eine Wertfeststellung durch die Gerätetechnik durchgeführt, um den Restwert des Geräts zu ermitteln. Die dortigen Mitarbeiter sind Ihnen auch bei der Entsorgung behilflich.
Die Veräußerung von Vermögensgegenständen ist nur möglich, wenn diese im Bereich der Universität nicht mehr benötigt werden und auch bei keiner anderen staatlichen Dienststelle ein entsprechender Bedarf besteht.
Die Veräußerung muss zu vollem Wert erfolgen. Dies ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Gegenstandes erzielt werden kann. Der Wert kann auch aufgrund Schätzung durch einen Sachverständigen oder durch Restwertermittlung im Sinne der Abschreibung erfolgen.
Die kalkulatorische Abschreibung erfolgt linear und monatsgenau aufgrund der jeweiligen Nutzungsdauer der DFG-Nutzungsdauertabelle.
Eine Überlassung in den privaten Besitz kann nur erfolgen, wenn ein Gegenstand in keiner Weise mehr benötigt wird (s. o.) und der Entsorgung zugeführt werden würde.